Kategorien
 
 
 
 
 
Garantie, Reklamationspolitik und Reklamationsbearbeitung

5. Gewährleistung, Reklamationsbedingungen und Reklamationsverfahren

5.1. Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für einen Käufer, der kein Verbraucher ist, oder für eine Person, die Waren zum Zwecke des Geschäftsverkehrs und nicht zum Zwecke des persönlichen Verbrauchs natürlicher Personen erwirbt; die Haftung für Warenmängel richtet sich in diesem Fall nach den Bestimmungen der §§ 422 ff. Handelsgesetzbuch. Der Verkäufer behandelt Verbraucherbeschwerden im Einklang mit der Gesetzgebung der Slowakischen Republik, insbesondere mit dem Gesetz Nr. 250/2007 Slg.

5.2. Für alle zivilrechtlich gekauften Waren beträgt die Gewährleistungsfrist nach der Gesetzgebung der Slowakischen Republik in der Regel 24 Monate, es sei denn, die Gesetzgebung der Slowakischen Republik sieht für bestimmte Arten von Waren eine kürzere Frist vor. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Erhalts der Ware durch den Käufer. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer-Verbraucher für Mängel an der Ware gemäß §§ 623 und 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

5.3. Die Dauer der Garantiezeit richtet sich nach der Gesetzgebung der Slowakischen Republik. Ist auf der verkauften Sache, ihrer Verpackung oder der ihr beigefügten Gebrauchsanweisung eine Nutzungsdauer angegeben, so endet die Gewährleistungsfrist nicht vor Ablauf dieser Frist.

5.4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel und Schäden, die verursacht werden durch: normale Abnutzung, Handlungen des Käufers oder eines Dritten nach der Übernahme der Ware durch den Käufer, unsachgemäße, nachlässige Behandlung, übermäßige Belastung, mechanische Beschädigung oder Abnutzung, Verwendung der Ware entgegen den Anweisungen oder dem Verwendungszweck oder Nichteinhaltung der Regeln für die Verwendung, Wartung oder Lagerung, Naturkatastrophen, unsachgemäße oder unsachgemäße Montage oder Installation oder Lagerung, infolge der Nichtdurchführung regelmäßiger Wartungs- und Inspektionsarbeiten (sofern diese in der Gebrauchsanweisung vorgesehen sind).

5.5 Die Garantie des Käufers erlischt auch, wenn das Siegel von den Waren entfernt oder die Waren manipuliert werden.

5.6 Wenn der Käufer eine Reklamation oder einen Rücktritt geltend machen möchte, muss er eine Kopie des Kaufbelegs (Rechnung, die auch als Garantiekarte dient) anfertigen. Füllen Sie das Reklamationsformular oder das Rücktrittsformular aus und legen Sie es zusammen mit dem Kaufnachweis der verpackten Ware bei. Die folgenden Anweisungen helfen Ihnen beim Vorgehen:

1. Wählen Sie aus, ob Sie die Ware zurücknehmen oder reklamieren möchten.
2. Wenn Ihr Paket weniger als 50 kg wiegt, füllen Sie alle erforderlichen Angaben aus und ein Kurier wird das Paket abholen, sobald Sie die Registrierung des Falls abgeschlossen haben. Wenn Ihre Sendung mehr als 50 kg wiegt, wählen Sie beim Anlegen des Falls die Option
"Ich kümmere mich selbst um den Versand" und setzen Sie sich nach der Registrierung Ihres Falls mit unserem Kundendienst in Verbindung, um die nächsten Schritte zu besprechen.
3. Nachdem Sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, klicken Sie auf Fall anlegen.
4. Sobald der Fall angelegt ist, wird ein Bericht erstellt, der in Ihrem E-Mail-Posteingang mit
weiteren Anweisungen eingeht.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne.

 

 

5.7 Der Käufer hat der reklamierten Ware eine lesbare Kopie des Kaufbelegs (Rechnung, die als Garantiekarte dient) und eine Reklamationsanzeige mit einer Beschreibung des Mangels beizulegen. Reklamationsbericht, den Sie nach seiner Registrierung per E-Mail erhalten. Die Ware muss in sauberem Zustand und mit dem mitgelieferten Zubehör geliefert werden.

5.8 Es ist nicht möglich, eine Reklamation zu beurteilen und zu regeln, ohne dass die Ware vorgelegt wird oder ohne den Nachweis, dass die Ware beim Verkäufer gekauft wurde und innerhalb der Garantiezeit liegt.

5.9 Der Verkäufer behandelt Verbraucherbeschwerden im Einklang mit der Gesetzgebung der Slowakischen Republik, insbesondere mit dem Gesetz Nr. 250/2007 Slg. in seiner geänderten Fassung, dem Zivilgesetzbuch der Slowakischen Republik und den geltenden Rechtsvorschriften. Wenn es sich um einen Mangel handelt, der beseitigt werden kann, hat der Käufer das Recht, ihn kostenlos, rechtzeitig und ordnungsgemäß beseitigen zu lassen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen. Statt der Beseitigung des Mangels kann der Käufer den Ersatz der Sache oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Sache betrifft, den Ersatz des Teils verlangen, wenn dies für den Verkäufer nicht mit einem im Verhältnis zum Preis der Ware oder zur Schwere des Mangels unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Der Verkäufer kann anstelle der Beseitigung des Mangels stets die mangelhafte Sache durch eine mangelfreie ersetzen, wenn dies für den Käufer keine schwerwiegenden Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Liegt ein Mangel vor, der nicht behoben werden kann und der verhindert, dass die Sache ordnungsgemäß als mangelfreie Sache genutzt werden kann, hat der Käufer das Recht, die Sache ersetzen zu lassen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gleichen Rechte stehen dem Käufer zu, wenn die Mängel zwar behebbar sind, der Käufer die Sache aber wegen des Wiederauftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. Bei anderen nicht behebbaren Mängeln hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass.

5.10. Der Veräusserer teilt dem Käufer die Art und Weise der Reklamationserledigung unverzüglich mit, in komplizierteren Fällen innerhalb von 3 Tagen ab dem Beginn des Reklamationsverfahrens, in begründeten Fällen, vor allem wenn eine komplizierte technische Beurteilung des Warenzustandes erforderlich ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Beginns des Reklamationsverfahrens. Nach der Entscheidung über die Behandlung der Reklamation behandelt der Verkäufer oder die von ihm bestimmte Person die Reklamation unverzüglich; in begründeten Fällen kann die Reklamation auch später behandelt werden. Die Bearbeitung der Beschwerde darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Beschwerde dauern. Nach Ablauf der Frist für die Bearbeitung der Beschwerde hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware gegen neue Ware umtauschen zu lassen. Nach Beendigung des Reklamationsverfahrens sowie auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die reklamierte Ware innerhalb von 15 Tagen vom Verkäufer zu übernehmen, wenn die Reklamation durch Nachbesserung, Preisnachlass, Austausch der Ware (Neuware) oder Ablehnung der Reklamation erledigt wurde. Beschwerden und Anregungen von Verbrauchern können an die Adresse des Geschäftssitzes des Verkäufers gerichtet werden. Nach Beendigung des Reklamationsverfahrens sowie aufgrund der Aufforderung des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen die reklamierte Ware vom Verkäufer zu übernehmen, wenn die Reklamation durch Reparatur, Preisnachlass, Austausch der Ware (Neuware) oder Ablehnung der Reklamation erledigt wurde. Beschwerden und Vorschläge des Verbrauchers können an die Adresse des Geschäftssitzes des Verkäufers gerichtet werden.

5.11. Wenn der Käufer die Ware auch innerhalb von 30 Tagen nach der Erledigung der Reklamation oder innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der wiederholten Lieferung der Ware an den Käufer nicht in Besitz nimmt oder die Ware nicht innerhalb der gleichen Frist nach der Übersendung der Mitteilung des Verkäufers an die vom Käufer angegebene Kontaktadresse nach Abschluss des Reklamationsverfahrens in Besitz nimmt, ist der Verkäufer berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom Käufer eine Zahlung von 0,50 € für jeden Tag der Lagerung zu verlangen.

 

5.12 Wenn der Verbraucher das Produkt innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf reklamiert hat, kann der Verkäufer die Reklamation nur durch Ablehnung auf der Grundlage eines fachlichen Gutachtens begleichen; unabhängig vom Ergebnis des fachlichen Gutachtens kann der Verbraucher nicht zur Zahlung der Kosten des fachlichen Gutachtens oder sonstiger mit dem fachlichen Gutachten verbundener Kosten verpflichtet werden.

5.13 Hat der Verbraucher ein Produkt nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Kaufdatum reklamiert und hat der Verkäufer die Reklamation abgelehnt, muss die Person, die die Reklamation reguliert hat, in dem Dokument zur Schadensregulierung angeben, an wen der Verbraucher das Produkt zur fachlichen Begutachtung schicken kann. Wird das Produkt zur Begutachtung an eine benannte Person geschickt, so sind die Kosten der Begutachtung sowie alle anderen in diesem Zusammenhang angemessenerweise anfallenden Kosten vom Verkäufer zu tragen, und zwar unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung. Stellt der Verbraucher durch das Gutachten die Haftung des Verkäufers für den Mangel fest, so kann er den Anspruch erneut geltend machen; die Gewährleistungsfrist läuft während der Durchführung des Gutachtens nicht ab. Der Verkäufer erstattet dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Geltendmachung des Anspruchs alle Kosten, die für die fachliche Beurteilung angefallen sind, sowie alle damit verbundenen Kosten, die in angemessener Weise entstanden sind. Der geltend gemachte Anspruch kann nicht zurückgewiesen werden.